In Skigebieten ist man normalerweise nicht allein unterwegs. Deshalb heißt es, Vorsicht walten zu lassen und Rücksicht auf andere Wintersportler zu nehmen! Schließlich wollen wir alle schöne und sichere Tage auf der Piste erleben. Dafür hat die FIS, also die Fédération Internationale de Ski, zehn Verhaltensregeln für Skifahrer und Snowboarder aufgestellt. Wenn sich jeder an diese einfachen Regeln hält, können viele unnötige Unfälle vermieden werden.
1. Rücksicht auf andere Skifahrer
Eigentlich selbstverständlich dennoch viel zu oft missachtet. Jeder Skifahrer (Snowboarder, Wintersportler) muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
Ähnlich wie im Straßenverkehr und so einfach wie eindeutig, muss jede Aktion auf der Piste so gemacht werden, dass kein anderer in eine Gefährdungslage kommt. Das gilt beim Wegfahren nach einem Stopp genauso wie während der Fahrt bergabwärts.
2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Überschätzung des eigenen Könnens führt nicht nur in anderen Sportarten zu den meisten Unfällen. Auch im Skisport gilt: Fahre nur so schnell, wie es dein Können zulässt. Viel zu viele Skifahrer fahren "Harakiri" die Piste hinunter, ohne die volle Kontrolle über die Ski oder das Snowboard zu erhalten.
Dazu gilt auch, dass jeder Skifahrer auf Sicht fahren muss. Das heißt er muss seine Fahrweise und Geschwindigkeit an das Gelände, die Schnee- und Witterungsverhältnisse, sowie der Verkehrsdichte auf den Pisten anpassen. Je schlechter die Sicht, desto langsamer sollte sich der Skifahrer bewegen. Dabei muss er zu jederzeit bremsbereit sein.
3. Wahl der Fahrspur
Die dritte der 10 FIS-Regeln besagt, dass der von hinten (oben) kommende Skifahrer seine Fahrspur so zu wählen hat, dass jeder vor (unter) ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet wird. Aufbauend auf Regel Nr. 1 und Nr. 2 muss die Geschwindkeit und die Fahrspurwahl des oberen Skifahrers so angepasst sein, dass kein anderer Skifahrer, der vor ihm fährt, gefährdet wird.
4. Überholen
Beim Überholen eines anderen Skifahrers muss nach allen Seiten genügend Abstand gehalten werden um keinen Unfall oder einen Sturz des zu Überholten zu gefährden. Weiterhin gilt, dass der Überholvorgang nur eingeleitet werden darf, wenn nach oben und unten, links und rechts genügend Abstand vorhanden ist, sodass unvorhergesehene Fahrspurwechsel des überholten Skifahrers ohne Probleme stattfinden können.
5. Einfahren und Anfahren
Beim Einfahren in eine Abfahrt und beim Anfahren nach einem Halt muss sich der Skifahrer vergewissern, dass er nach oben und unten keine Gefahr für andere Skifahrer darstellt. Ähnlich wie auf der Straße, wo man sich im Rück- und Seitenspiegel vergewissert, dass die "Bahn" frei ist, muss auch beim Wegfahren nach einem Stopp die Verkehrslage auf der Piste richtig eingeschätzt werden und von oben kommenden Skifahrern die Vorfahrt gewährt werden.
6. Anhalten auf der Piste
Jeder Skifahrer hat zu vermeiden ohne Not an unübersichtlichen oder engen Stellen zu stoppen und somit eine Gefährdung für herankommende Skifahrer darzustellen. Vor allem nach Kuppen sollte ein Stopp vermieden werden, da die Sicht des oberen Skifahrers hier nicht gewährleistet werden kann.
Sollte ein Skifahrer an einer unübersichtlichen Stelle stürzen, so hat er die Unfallstelle so schnell es geht freizumachen. Ist dies nicht möglich sollten andere Skifahrer stoppen und Herankommende über die Gefahrensituation zu informieren und zu warnen.
7. Aufstieg und Abfahrt
Ein Skifahrer der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, darf nur den Rand der Piste benutzen. Der Auf- und Abstieg von Skitourengehern in Österreich auf den Pisten gänzlich verboten und kann Sanktionen nach sich ziehen. In allen anderen Gebiete, in denen das Benutzen der Pisten noch erlaubt ist, ist der Rand der Abfahrten zu wählen.
8. Beachten der Zeichen
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist das Achten von Zeichen und Hinweistafeln auf und neben den Pisten. Pisten werden nicht ohne Grund gesperrt und sollten deshalb auch unbedingt als gesperrt angesehen werden. Das dient vor allem auch der eigenen Sicherheit. Die Markierungen und die Signalisation der Pisten müssen unter allen Umständen beachtet und eingehalten werden.
9. Hilfeleistung
Auch analog zu den Situationen im Straßenverkehr ist jeder Skifahrer bei Unfällen zu Hilfeleistung verpflichtet. Eine "unterlassene Hilfeleistung" ist auch auf den Pisten eine Straftat.
Zudem ist jeder Skifahrer, der einen Unfall hat, froh über schnelle Hilfe und die Rücksichtnahme aller anderen Skifahrer auf der Piste.
10. Ausweispflicht
Die letzte der 10 FIS-Pistenregeln besagt, dass jeder Beteiligter eines Unfalls, ob Zeuge oder Unfallteilnehmer, ob verantwortlich oder nicht, im Falle eines Unfalls zur Angabe seiner Personalien verpflichtet ist.